PR-Gateway 11. Oktober 2019

Rund 150 Liter Mineralwasser werden in Deutschland im Jahr pro Kopf getrunken. Kein anderes Kaltgetränk ist auch nur annähernd so beliebt wie der natürliche Durstlöscher aus der Tiefe. Und kaum ein anderes Lebensmittel wird so streng kontrolliert: Als einziges erhält es eine „amtliche Anerkennung“.

Laut der Mineral- und Tafelwasserverordnung (MTVO) muss Mineralwasser aus geschützten Wasservorkommen stammen und an der Quelle abgefüllt werden. Für die vorherige amtliche Anerkennung durchläuft es mehr als 200 umfangreiche Untersuchungen. Unter anderem wird geprüft, ob der Gehalt an Mineralstoffen konstant ist und ob die in der MTVO geforderte „ursprüngliche Reinheit“ gegeben ist.

Ein fabrikneuer Verschluss sichert die gesetzlich vorgeschriebene Qualität – vom Ort des Entstehens und der Abfüllung bis dahin, wo das Mineralwasser getrunken wird: zu Hause, unterwegs oder
im Restaurant und Cafe. Deshalb dürfen Gastronomie-Servicekräfte die Flasche auch erst vor den Augen – und Ohren – der Gäste öffnen. Ist das bereits vorher geschehen, dürfen sie eine neue, ungeöffnete Flasche Mineralwasser bestellen.

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