PR-Gateway 12. Oktober 2020

Neue Trends beim Klimaschutz in Betrieben

sup.- Erst die Corona-Krise hat in zahlreichen Unternehmen die Erkenntnis reifen lassen, dass nicht jedes Meeting die Anwesenheit aller Teilnehmer an einem Ort erfordert. Home-Office und Online-Besprechungen per Telefon- oder Videokonferenz gehören jetzt auch dort zum betrieblichen Alltag, wo das virtuelle Miteinander bisher eher verpönt war. Nicht zuletzt der technische Standard neuer Kommunikations-Tools hat dafür gesorgt, dass vor allem Videokonferenzen hoch im Kurs stehen. „Sie sind realen Treffen ähnlicher und können den Bedarf nach Sichtbarkeit, einer Wahrnehmung mit mehreren Sinnen, Interaktion und sowohl verbaler als auch nonverbaler Kommunikation am ehesten erfüllen“, heißt es in der Auswertung einer aktuellen Studie des Borderstep Instituts: „Auch die Funktion des „Bildschirmteilens“ ist für einen guten Informationsfluss essentiell.“

Aus der Not eine Tugend zu machen, lautet deshalb das erklärte Ziel vieler Firmen, die in dieser Form der Zusammenarbeit auch für künftige Zeiten ohne Pandemie eine sinnvolle Strategie sehen. Gewissermaßen als angenehme Nebenwirkung verbessern sie auf diese Weise zudem ihre Umweltbilanz. Online-Meetings statt regelmäßiger Dienstreisen per Flugzeug oder Auto sparen nämlich nicht nur Zeit-Ressourcen und mindern die Betriebskosten. Sie tragen auch deutlich zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen bei. Eine große Anzahl namhafter deutscher Unternehmen hat bereits bekanntgegeben, diese Klimaschutz-Initiative als Bestandteil eines nachhaltigen geschäftlichen Handelns beibehalten zu wollen.

Einen weiteren, allmählich wachsenden Trend beim betrieblichen Energiemanagement bildet die Kompensation von Emissionen durch die zertifizierte Förderung weltweiter Klimaschutzprojekte. Diese Option, die bisher vor allem Vielflieger beim Ticketkauf genutzt haben, ist mittlerweile nicht nur für Dienstreisen, sondern auch auf anderen Ebenen der Unternehmensabläufe verfügbar. Emissionen, die beispielsweise aus der Beheizung der Betriebsräume resultieren und deshalb nicht vermeidbar sind, lassen sich durch den Kauf von CO2-kompensierten Wärmebrennstoffen neutralisieren. Auch hier ergibt sich die Kompensation aus einer 1:1-Verrechnung von Emissionen mit emissionsmindernden Maßnahmen. Das Prädikat „RAL-Gütezeichen CO2-kompensierte Energieprodukte“ signalisiert, dass für diesen Brennstoff die entsprechende Menge an Minderungszertifikaten vom Energiehändler bereits erworben wurde. Außerdem bestätigt das Gütezeichen, dass neutrale Kontrollinstitutionen in der gesamten Ausgleichsrechnung keine Mängel gefunden haben ( www.guetezeichen-energiehandel.de).

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