PR-Gateway 27. März 2020
1. Wann ist der Betriebsrat beschlussfähig? Nach § 33 BetrVG besteht die Beschlussfähigkeit, wenn die Hälfte der Betriebsratsmitglieder anwesend sind. In einem 9-köpfigen Gremium müssen also mindestens 5 Betriebsräte (inklusive eventueller Ersatzmitgliedern) anwesend sein. Wenn mehr als die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Amtsübung verhindert sind und auch nicht durch Ersatzmitglieder vertreten werden können, nimmt […]