PR-Gateway 17. Januar 2019
(Mynewsdesk) * Beratung und Service bei der Verwaltung von Arbeitgeberzuschüssen * Zuschüsse auch für ältere Verträge möglich * Empfehlung: pauschaler Zuschuss statt „Spitzabrechnung“ Seit dem 1. Januar 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Mitarbeitern bei allen neuen Entgeltumwandlungsvereinbarungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) einen Zuschuss von 15 Prozent als Ausgleich für eingesparte Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. […]