PR-Gateway 5. Februar 2019
Unterlassene Streukontrolle: Gewerblicher Winterdienst haftet Ein gewerblicher Winterdienst, der bei Temperaturen um den Gefrierpunkt auf einem Supermarktparkplatz keine Glättekontrolle durchführt und nicht streut, haftet für die Folgen eines glättebedingten Sturzes. Denn der Winterdienst hat damit seine Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt. Dies hat laut Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice), das Amtsgericht München entschieden. Worum […]